AGB für Reisevermittlungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen


Reiseleistungen werden von uns ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen vermittelt:

 

1. Beratung und Vermittlung
Der Kunde beauftragt uns als Reisevermittler im Rahmen eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen entsprechender Anbieter (Leistungsträger, wie z.B. Fluggesellschaften, Bahn, Eintrittskarten- und Tickethändler etc.) zu beraten und ihm diese zu vermitteln.

Hierfür erhält der Reisevermittler vom Kunden ein Serviceentgelt, dessen Höhe sich nach der aufgeführten Preisliste richtet. Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Anbieter/Leistungsträger zu zahlen und nach Abschluss aller Buchungen fällig (gegen Rechnungsstellung).

Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.

 

2. Abschluss des vermittelten Vertrages
Abschluss und Inhalt des vermittelten Vertrages sowie die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger richten sich ausschließlich nach den zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbarten Vertragsbedingungen einschließlich der AGB des Leistungsträgers. Etwaige Ansprüche aus dem vermittelten Vertrag sind gegenüber dem Leistungsträger geltend zu machen.

 

3. Haftung des Reisevermittlers
Wenn durch die Vermittlung des Reisebüros ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande kommt, haftet das Reisebüro nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung durch den Leistungsträger. Der Reisevermittler haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Fremdleistungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung des Reisevermittlers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit die verursachten Schäden nicht Körperschäden sind. Im Falle der Haftung ist diese auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt.

 

4. Ausschlussfrist / Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Geschäftsbesorgung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber dem Reisevermittler geltend zu machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber dem Reisevermittler in einem Jahr nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten Leistung.

 

5. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Reisevermittler nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute. In diesem Fall ist der Sitz des Reisevermittlers als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

Stand 10.06.2011

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